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   BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87   

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BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87 (https://dejure.org/1991,875)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1991 - 5 C 8.87 (https://dejure.org/1991,875)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1991 - 5 C 8.87 (https://dejure.org/1991,875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 69 Abs. 4 S. 3, § 100 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 86
  • MDR 1991, 1101
  • NVwZ 1992, 266 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 27
  • FamRZ 1991, 1046 (Ls.)
  • DÖV 1991, 1022
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87
    Zu den Voraussetzungen der Pflegegeldkürzung wegen teilstationärer Betreuung des Pflegebedürftigen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine teilstationäre Betreuung, derentwegen das (pauschalierte) Pflegegeld im Sinne des § 69 Abs. 4 BSHG nach dessen Satz 3 (angemessen) gekürzt werden darf, nur vor, wenn sie als eine vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe (oder von einer von diesem beauftragten Stelle) veranlaßte und hinsichtlich der Kosten verantwortete Maßnahme im Sinne des § 100 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 BSHG tatsächlich durchgeführt wird (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - ).

    Mit dem in § 69 Abs. 4 Satz 3 BSHG verwendeten Begriff "teilstationäre Betreuung" ist dasselbe gemeint wie mit demjenigen, der in § 100 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 BSHG zur Bezeichnung einer vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe (oder einer von diesem beauftragten Stelle) zu erbringenden Hilfe in besonderer Lebenslage verwendet ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985, a.a.O., S. 10).

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87
    Die Sozialhilfeleistung "Pflegegeld" soll den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, vielfältige Aufwendungen zu bestreiten, ohne entstehende Aufwendungen im einzelnen nachweisen zu müssen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 m.w.N. sowie den Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ); sie soll den Bedarf decken, der dem Pflegebedürftigen durch seine Aufwendungen für die Inanspruchnahme der benötigten Pflege entsteht.

    Das pauschalierte Pflegegeld dient demgegenüber nur dazu, es dem Pflegebedürftigen zu ermöglichen, sich die unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1987 - 6 S 2186/86

    Pflegegeldkürzung bei Sonderschulbesuch eines schulpflichtigen Pflegebedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87
    Der Verwaltungsgerichtshof (ESVGH 37, 135) hat die Berufung des Beklagten im wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen:.

    Soweit das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Senats entgegenhält, § 69 Abs. 4 Satz 3 BSHG und § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG seien "nicht so voneinander abhängig, daß § 69 Abs. 4 Satz 3 BSHG nur anwendbar (sei), wenn die teilstationäre Betreuung von dem nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 BSHG zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger veranlaßt und finanziert" werde (ESVGH 37, 135 ), läßt es zu Unrecht den zwischen beiden Vorschriften bestehenden entstehungsgeschichtlichen und systematischen Zusammenhang außer acht.

  • BVerwG, 12.10.1981 - 5 B 79.81
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87
    Die Sozialhilfeleistung "Pflegegeld" soll den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, vielfältige Aufwendungen zu bestreiten, ohne entstehende Aufwendungen im einzelnen nachweisen zu müssen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 m.w.N. sowie den Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ); sie soll den Bedarf decken, der dem Pflegebedürftigen durch seine Aufwendungen für die Inanspruchnahme der benötigten Pflege entsteht.
  • BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87
    Die Sozialhilfeleistung "Pflegegeld" soll den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, vielfältige Aufwendungen zu bestreiten, ohne entstehende Aufwendungen im einzelnen nachweisen zu müssen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 m.w.N. sowie den Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ); sie soll den Bedarf decken, der dem Pflegebedürftigen durch seine Aufwendungen für die Inanspruchnahme der benötigten Pflege entsteht.
  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

    Angesichts der bereits im BSHG angelegten (vgl § 97 Abs. 2) Unterscheidung (vgl dazu: BVerwGE 88, 86 ff = Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 19; BVerwG Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 12) und der Änderungen, die § 98 Abs. 2 und 5 SGB XII seit seinem Inkrafttreten zum 1.1.2005 erfahren hat, ohne dass eine (neue) Regelung zu teilstationären Leistungen des Betreuten-Wohnens in das Gesetz aufgenommen worden ist, ist nicht von einer unbewussten Lücke auszugehen.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Das Pflegegeld ist - anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht für den Unterhalt des Pflegebedürftigen und seiner Familie im allgemeinen bestimmt und dient auch nicht dazu, den Pflegeaufwand abzugelten, indem es der Pflegeperson als wirtschaftliches Entgelt für ihre Pflegeleistung zugewendet wird, um wie Erwerbseinkommen ihren allgemeinen Unterhaltsbedarf zu decken (vgl. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 ; 88, 86 ; Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ).

    Seine Zweckbestimmung liegt vielmehr darin, es dem Pflegebedürftigen zu ermöglichen, mit Hilfe ausreichender Barmittel die Pflegebereitschaft von nahestehenden Personen oder Nachbarn anzuregen und zu erhalten, um so sicherzustellen, daß ihm die im Einzelfall notwendige Pflege in seiner häuslichen Umgebung auch wirklich zuteil wird (vgl. BT-Drucks. 3/2673, S. 2; 8/2534, S. 13 f.; 9/842, S. 91; BVerwGE 88, 86 ).

    Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, daß Wartung und Pflege durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe (s. § 69 Abs. 2 Satz 1 BSHG) unentgeltlich geleistet werden; erst für die neben oder anstelle der Wartung und Pflege durch sie erforderliche Heranziehung einer besonderen Pflegekraft ist vom Gesetz eine Kostenübernahme vorgesehen (§ 69 Abs. 2 Satz 3 BSHG; vgl. BVerwGE 88, 86 ; Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 1974 ).

    Vielmehr soll die Sozialleistung "Pflegegeld" den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, nicht nur vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, sondern auch durch darüber hinausgehende Zuwendungen Dank für geleistete und Erwartung künftiger Hilfe auszudrücken (vgl. BVerwGE 70, 278 ; 88, 86 ; Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22. August 1974 und vom 12. Oktober 1981 ).

  • BVerwG, 24.11.2017 - 5 C 15.16

    Abweichung vom Hilfeplan Dokumentationspflicht; Angemessenheit des Unterhalts;

    Dagegen dient das Pflegeversicherungsgeld gemäß § 37 SGB XI - wie dargelegt - der Sicherstellung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, stellt aber gerade kein Entgelt für Pflegeleistungen dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 8.87 - BVerwGE 88, 86 ).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - (FEVS 23, 45/47) sowie BVerwGE 58, 68 (72) [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 (284) [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 (90) [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 (219) [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 (110) [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 (90 f. [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]); 90, 217 (219 f.)).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 (110) [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 (91) [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 (219) [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Schon deshalb scheidet eine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aus, die sich allein aus § 100 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 BSHG ergeben könnte (vgl. in diesem Zusammenhang einerseits BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - und Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 8.87 - ; andererseits BVerwGE 25, 28 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Entsprechende Anrechnungsregelungen sind in §§ 66, 72 SGB XII sowie in § 3 LBlindG enthalten; sämtliche Vorschriften dienen dazu, Doppelleistungen bei Zweckidentität und Gleichartigkeit der Leistungen auszuschließen (vgl. BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S. 4; BSGE 93, 290, 294 f. = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1; BVerwGE 88, 86, 90; 92, 220, 225).

    Demgegenüber betrifft § 72 Abs. 4 SGB XII das Verhältnis der Bundesblindenhilfe zu sonstigen Leistungen innerhalb des SGB XII, während § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - und § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - wie gesagt der Abstimmung der Leistungen der verschiedenen Sozialleistungsträger außerhalb des SGB XII dient (so schon BVerwGE 34, 80, 81 f.; ferner BVerwGE 88, 86, 90; Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O. K § 72 Rdnrn. 5, 9; Baur in Mergler/Zink, a.a.O., § 72 Rdnr. 29; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., § 72 Rdnr. 10; Grube in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 72 Rdnrn. 14, 18; a.A. Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, a.a.O. § 72 Rdnr.7).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 5 C 7.02

    Arbeitgeber-Modell, Anrechnung von SGB XI-Pflegegeld auf BSGH-Pflegegeld im -;

    Das Pflegegeld nach § 69 a BSHG ist weder ein Entgelt für die Pflegeperson (s. BVerwGE 88, 86 ) noch dient es dazu, den Pflegeaufwand in sonstiger Weise abzugelten (vgl. BVerwGE 90, 217 ).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - örtliche Zuständigkeit - Aufenthalt in

    Angesichts der bereits im BSHG angelegten (vgl. § 97 Abs. 2) Unterscheidung (vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 8/87 - BVerwGE 88, 86-92, juris Rdnr. 10ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - 5 C 27/84 - juris) und der Änderungen, die § 98 Abs. 2 und 5 SGB XII seit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 erfahren hat, ohne dass eine (neue) Regelung zu teilstationären Leistungen des Betreuten-Wohnens in das Gesetz aufgenommen worden ist, ist nicht von einer unbewussten Lücke auszugehen (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 Rdnrn. 15ff.).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93

    Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 53.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • VGH Hessen, 07.12.1995 - 9 TG 3060/95

    Keine Anrechnung des an die Pflegeperson weitergegebenen Pflegegeldes als deren

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 40.92

    Gleichartigkeit des Pflegegeldes mit anderen Sozialleistungen - Anrechnung von

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 8.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 49.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 20.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 23.92

    Hälftige Anrechnung kassenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 42.92

    Gewährung von Pflegegeld - Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege

  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 3.94

    Pflegegeld - Kürzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98

    Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2006 - L 23 B 1009/05

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 7 S 1082/00

    Kürzung des Pflegegeldes bei teilstationärer Betreuung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2022 - L 7 SO 1541/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt gegenüber dem

  • OVG Niedersachsen, 08.12.1993 - 4 L 5866/93

    Teilstationäre Betreuung; Pflegebedürftiger; Pflegegeld; Anrechnung;

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 34.89

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld im Rahmen der Sozialhilfe -

  • BVerwG, 11.06.1990 - 5 C 43.89

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00

    Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung

  • BVerwG, 24.05.1996 - 5 C 11.95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld - Ansprüche eines geistig

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 6 S 2740/93

    Kürzung des pauschalierten Pflegegeldes wegen teilstationärer Betreuung;

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 9.90

    Voraussetzungen der Pflegegeldkürzung wegen teilstationärer Betreuung des

  • BVerwG, 06.06.1996 - 5 C 13.95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld - Ansprüche eines geistig

  • OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1998 - 16 A 6682/95

    Gewährung von Schwerstpflegegeld in Form eines Darlehens; Anspruch auf Pflegegeld

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - L 23 SO 26/10
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